Allerdings gibt es in den einzelnen Bundesländern teilweise erhebliche Unterschiede in Bezug auf den Erwerb und die Haltung von Reptilien. Darf man in einem Bundesland eine Tierart Kaufen und Halten, ist dies in einem anderen Bundesland wiederum nicht erlaubt.
Daher sollte man sich bei der zuständigen Landesbehörde vor dem Kauf des Tiers genau informieren, welche Verordnungen bestehen. Ist beispielsweise abzusehen, dass man in ein anderes Bundesland umzieht, so gilt es sich auch über die Voraussetzungen am neuen Wohnort zu Informieren. Ein kurzer Anruf erspart meist im Nachhinein viel Ärger.
Für einige Tierarten besteht für Nachzuchten ein sogenanntes Vermarktungsverbot. Diese Nachzuchten dürfen nur dann Verkauft werden, wenn der Verkäufer bei der zuständigen Landesbehörde eine Aufhebung des Vermarktungsverbotes beantragt hat. Zum Nachweis der Aufhebung wird eine Züchterbescheinigung ausgestellt. Falls man sich also für eine solche Tierart entscheidet ist es zwingend erforderlich darauf zu achten, dass sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so sollte man von einem Kauf Abstand nehmen. |