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Die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) ist gleichermaßen ein Abkommen und eine internationale Organisation, die zum Ziel hat, internationalen Handel soweit zu kontrollieren, dass das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet wird.
Der Konventionstext der CITES wird nach dem Ort seiner Erstunterzeichnung in Washington, D.C., am 3. März 1973 auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) umfasst zurzeit etwa 8000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten. Es beinhaltet drei Anhänge, in denen die gefährdeten Arten nach dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit gestaffelt aufgelistet sind. In jeder Kategorie gelten unterschiedliche Handelsbeschränkungen. Diese Anhangslisten werden alle zwei Jahre auf der WA-Vertragsstaatenkonferenz aktualisiert. Ein weitgehendes Handelsverbot gilt für die Arten, welche in Anhang I aufgelistet sind. Für die Arten der Anhänge II und III gilt, dass nur mit einer entsprechenden Genehmigung ein Handel betrieben werden darf. Diese Genehmigungen werden in Deutschland vom Bundesamt für Naturschutz ( BfN) erteilt. Das Abkommen wird in der Europäischen Gemeinschaft einheitlich umgesetzt.