| Als Halter von Reptilien muss man neben dem Artenschutz auch eine Vielzahl anderer Gesetze und Verordnungen beachten.
Zum Teil sind diese auch zwingend erforderlich, denn viele Tierarten sind gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Und das gilt nicht nur für die Exoten, sondern leider auch für die einheimischen Arten. Alle europäischen Amphibien und Reptilien sind besonders geschützt. |
Hinzu kommt, das diese Gesetze und Verordnungen sich meist schon an der Grenze des Bundeslandes wieder ändern. Darf man in einem Bundesland eine Tierart Kaufen und Halten, ist dies in einem anderen Bundesland wiederum nicht erlaubt. Daher ist es zwingend erforderlich das man sich Vor dem Kauf genau darüber informiert was man darf und was nicht.
Ist beispielsweise abzusehen das man, z.B. aus beruflichen Gründen, umziehen muss, muss man sich also Vor dem Kauf auch über die Voraussetzungen am neuen Wohnort informieren.
Leider sind die Informationen darüber nicht immer leicht zu finden. Zwar haben die Bundesländer eigene Webseiten, doch läuft man dort bei der Suche schnell ins leere. In einem Bundesland verstecken sich die benötigten Informationen in der Polizeiverordnung, in einem anderen findet man darüber absolut gar nichts auf den Webseiten.
Auch gilt es unbedingt den Artenschutz zu beachten. Viele Reptilienarten sind unter Schutz gestellt und es gilt diverse Auflagen zu erfüllen, wie z.B. die Buchführungs- und/oder Meldepflicht. Auch gibt es Arten, von denen Nachzuchten nur mit einer entsprechenden Genehmigung verkauft werden dürfen. Andere Arten dürfen wiederum nur unter Einhaltung entsprechender Bestimmungen erworben und verkauft werden.
Falls man sich nun für solch eine Tierart entscheidet, muss man unbedingt darauf achten das man auch alle benötigten Unterlagen beim Kauf erhält. Fehlen Dokumente oder Nachweise oder enthalten diese unvollständige Angaben, sollte man von einem Kauf absehen. Unter Umständen vergehen Jahre bis man diese Unterlagen benötigt und dann ist es fast unmöglich diese nachträglich noch zu beschaffen. |